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Allgemeine Geschäftsbedienungen

 

 

1. Allgemeines
1.1 Für die Angebote, Lieferungen und Leistungen der Agentur sind nachstehende
Bedingungen ausschließlich maßgebend.
1.2 Allgemeine Bedingungen des Kunden werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn
sie von der Agentur schriftlich anerkannt werden. Die Abnahme der Leistung der Agentur
gilt in jedem Falle als Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
 

2. Vertragsschluss/Vertragsinhalt
2.1 Die Angebote verstehen sich stets freibleibend. Die als „Kostenrahmen“, „Kostenskizze“
oder „Grobkostenkalkulation“ bezeichneten Angebote der Agentur sind unverbindlich.
2.2 Der Vertrag kommt regelmäßig mit der schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur
zustande.
2.3 Werden Angebote nach den Angaben des Kunden und den von ihm oder der jeweiligen
Ausstellungsleitung zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet, haftet die Agentur
für die Richtigkeit und Geeignetheit dieser Unterlagen nicht, es sei denn, deren
Fehlerhaftigkeit und Ungeeignetheit wird vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt.
2.4 Angestellte Mitarbeiter der Firma Eventmarketing sind nicht befugt, Nebenabreden
zu treffen oder Zusagen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
 

3. Preise
3.1 Die Angebotspreise haben nur bei ungeteiltem Auftrag Gültigkeit.
3.2 Die Agentur ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert abzurechnen.
3.3 Alle Preise verstehen sich rein netto ohne Mehrwertsteuer.
3.4 Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und
für Rechnung der Agentur. Sie ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in
ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr
beauftragten Personen vorzulegen.
3.5 Werden vom Kunden Leistungen angefordert, die über die Auftragsbestätigung hinausgehen, werden diese gesondert berechnet. Die Preise im Bereich Vermietung sind
Preise ab Abhollager Mannheim des Vermieters.
3.6 Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Kunden ausgeführt
werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des
Kunden, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder
fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungsgehilfen der Agentur sind,
werden dem Kunden zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen der Agentur in

Rechnung gestellt.


4. Mietsachen, Kaution, Mietgebühr, Mietzins

4.1 Gemietete Artikel sind Eigentum der Firma TERK Eventmarketing, Yorkstraße 2,
67061 Ludwigshafen . Eine Kaution in Höhe des Neuwertes der Mietsache wird bei Abschluss des Vertrages in Form von Bargeld oder bankbestätigtem Scheck erhoben. Die Kaution ist bestimmt, um die finanziellen Verpflichtungen des Mieters einschließlich Bruch und Schwund aus dem Vertrag abzudecken. Die Kaution ist kein Vorschuss auf die Miete,
sondern dient ausschließlich der Sicherheit für den Vermieter. Die Pflicht zur
Mietzinszahlung bleibt durch die Bereitstellung der Kaution unberührt. Die Kaution ist dem
Mieter unverzüglich zurückzuzahlen, nachdem der Mieter seinen finanziellen
Verpflichtungen vorbehaltlos und vollständig nachgekommen ist. Die Kaution ist
unverzinslich.
4.2 Die Mietgebühr wird nach Kalendertagen berechnet. Als erster Tag der Mietzeit gilt der
Übergabetag, als letzter Tag der Mietzeit der Rückgabetag. Übergabetag und
Rückgabetag gelten bei Berechnung der Mietgebühr als ganze Kalendertage. Werden
die Mietgegenstände nicht termingerecht zurückgegeben, wird für jeden angefangenen
Kalendertag nach dem vereinbarten Rückgabetag die Mietgebühr für einen vollen
Kalendertag geschuldet. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch den
Vermieter bleibt aufgrund der verspäteten Rückgabe hiervon unberührt.
 

5. Transport/Verpackung
5.1 Die (Liefer-) Gegenstände reisen stets auf Kosten und Gefahr des Kunden, wenn nichts anderes vereinbart ist. Sofern keine besondere Anweisung vorliegt, bestimmt die Agentur
den Versand nach ihrem Ermessen ohne Verantwortung für eine besondere Verpackung oder den billigsten und schnellstens Weg.
5.2 Soweit nichts anderes vereinbart, erfolgt der An- und Abtransport der Mietgegenstände
durch den Mieter. Bei Selbsttransport durch den Mieter trägt dieser die Gefahr des
zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung. Eine Anlieferung bzw. Abholung der Mietgegenstände beim Mieter durch den Vermieter ist vom Mieter
gesondert zu vergüten. Die Rückgabe der Mietsachen hat zu den üblichen
Geschäftszeiten zu erfolgen.
5.3 Zum Abschluss einer Transportversicherung, deren Kosten der Kunde zu tragen hat, ist die Agentur berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.5.4  Transportschäden sind der Agentur unverzüglich, d.h., innerhalb von 4  Tagen ab Auslieferung der Ware anzuzeigen. Eventuelle Ansprüche gegen das Transportunternehmen werden auf Verlangen an den Kunden abgetreten.
5.5 Gegenstände des Kunden, die zur Leistungserbringung der Agentur erforderlich sind,
müssen zum vereinbarten Termin frei Haus bzw. an den von der Agentur genannten Ort
angeliefert werden. Die Rücklieferung solcher Teile erfolgt unfrei ab Verwendungsort auf
Gefahr des Kunden.
5.6 Der von der Agentur unverschuldete Untergang auf dem Transport oder das Abhandenkommen
der angelieferten Materialien am Verwendungsort geht zu Lasten des Kunden.
 

6. Abnahme/Gefahrübergang
6.1 Der Kunde ist zur Abnahme der Leistung der Agentur zu dem von dieser genannten Fertigstellungstermin verpflichtet.
6.2 Die Abnahme erfolgt regelmäßig anlässlich von Generalleistungen bzw. Probeläufen.
Dies gilt nicht für Planungsleistungen, die mit deren Zugang beim Kunden als fertig gestellt
und abnahmefähig gelten.
6.3 Noch ausstehende Teilleistungen oder die Beseitigung von Mängeln werden schnellstmöglich nachgeholt bzw. behoben. Sofern sie die Funktion des Leistungsgegenstandes nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen sie nicht zur Verweigerung der Abnahme.
6.4 Kann die Leistung der Agentur aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, diesen nicht
zur Verfügung gestellt werden, geht die Gefahr am Tage des Zugangs der
Fertigstellungsanzeige auf den Kunden über. Die Leistung der Agentur gilt dann als erfüllt.
 

7. Kündigung/Rücktritt
7.1 Im Falle der Kündigung durch den Kunden ohne wichtigen Grund erhält die Agentur die
vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen. Bezüglich noch nicht erbrachter Leistungen werden 40% des dafür vereinbarten Honorars als ersparte
Aufwendungen vereinbart; es sei denn, der Kunde weist nach, dass der ersparte
Aufwand höher ist.

7.2 Nimmt der Kunde trotz Fertigstellungserklärung die Leistungen der Agentur ohne
wichtigen Grund nicht ab oder kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
oder nicht ordnungsgemäß nach, so wird die Agentur nach Setzung einer angemessenen
Nachfrist von ihrer Leistungsverpflichtung frei und kann Schadensersatz wegen
Nichterfüllung verlangen.
7.3 Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann die Agentur den Wert der bis zur
Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen sowie 30% des Wertes der noch nicht
erbrachten Leistungen verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass ein Schaden
überhaupt nicht oder nicht in der genannten Höhe entstanden ist, unbenommen. Die
Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens bleibt der Agentur vorbehalten. 7.4 Im Falle eines Rücktritts des Mieters vom Vertrag wird ein pauschalierter Schadenersatz in Höhe von 30 % des vereinbarten Mietpreises zzgl. der gesetzlichen Umatzsteuer erhoben. Das Recht des Mieters, einen geringeren Schaden nachzuweisen, bleibt hiervon unberührt.
 

8. Gewährleistung

8.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen der Agentur bei Abnahme zu prüfen und
Mängel unverzüglich zu rügen. Zeigt sich trotz sorgfältiger Prüfung ein Mangel erst
später, so ist dieser unverzüglich zu rügen. Zeigt sich trotz sorgfältiger Prüfung ein
Mangel erst später, so ist dieser unverzüglich anzuzeigen. In jedem Falle müssen
Mängelrügen spätestens 7 Tage nach Veranstaltungsende der Agentur zugegangen sein.
8.2 Als Gewährleistung kann der Kunde grundsätzlich nur Nachbesserung verlangen. Die Art und Weise der sachgerechten Nachbesserung richtet sich nach dem Ermessen der
Agentur, der auch die Ersatzlieferung jederzeit offen steht.
8.3 Der Kunde kann Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) oder Herab-setzung
des Preises (Minderung) verlangen, wenn mindestens zwei Nachbesserungs-versuche
wegen des gleichen Mangels fehlgeschlagen sind. Ist die Nachbesserung wegen Zeit-
Ablaufes (Beendigung der Veranstaltung) ausgeschlossen, stehen dem Kunden nur
Minderungsrechte zu.
8.4 Erfolgt die Mängelrüge verspätet oder wurden bei Abnahme/Übergabe Vorbehalte
wegen bekannter Mängel nicht gemacht, so erlöschen die Gewährleistungsansprüche gänzlich. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde selbst Änderungen vornimmt oder der
Agentur die Feststellung der Mängel erschwert.
8.5 Schadensersatzansprüche, insbesondere solche aus Verletzung der
Nachbesserungspflicht, sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf grober Fahrlässigkeit
oder Vorsatz beruhen.

9. Haftung

9.1 Für termin- und qualitätsgerechte Ausführung haftet die Agentur nur, wenn der Kunde
seinen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere derjenigen zur fristgerechten Zahlung,
ordnungsmäßig nachgekommen ist.
9.2 Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die im Auftrag des Kunden eingeschaltet werden, wird keine Haftung übernommen, sofern der Agentur nicht
eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl
und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird. Der Kunde kann
gegebenenfalls die Abtretung der Ansprüche der Agentur gegenüber diesem verlangen.
9.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, haftet die Agentur nicht für eingebrachte Gegenstände des Kunden, soweit die Agentur nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln die Beschädigung oder den Untergang der Gegenstände verursacht hat.

9.4 Ansprüche auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, auch von solchen Schäden, die
nicht am Leistungsgegenstand selbst entstanden sind, beispielsweise aus Verzug,
Unmöglichkeit der Leistung, oder einer anderen Pflichtverletzung und unerlaubter
Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Handeln verursacht wurde und soweit durch den Ausschluss der Ersatzansprüche die Vertragserfüllung nicht verteilt oder gefährdet wird.
9.5 Die Haftung für vertragsuntypische (Folge-)Schäden ist ausgeschlossen. Dies gilt auch bei grober Fahrlässigkeit.
9.6 Soweit Schäden durch die Agentur nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht werden, ist die Haftung auf höchstens 10% des vereinbarten Agenturhonorars
begrenzt.

9.7 Wird der Agentur grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen, ist die Haftung für Schäden auf die Höhe des Agenturhonorars begrenzt.
9.8 Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für die Erfüllungsgehilfen der
Agentur.
9.9 Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
 

10. Haftung und Pflichten bei Vermietung
10.1 Der Mieter hat die Mietgegenstände bei Übergabe an ihn auf Vollständigkeit,
Beschädigungen und ordnungsgemäßem Zustand zu untersuchen. Reklamationen sind
unverzüglich nach dieser Überprüfung an den Vermieter zu richten. Spätere
Reklamationen werden nicht anerkannt. Berechtigte Reklamationen werden vom Vermieter
durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach seiner Wahl beseitigt.
10.2 Der Vermieter hat das Recht, mehrmals nachzubessern. Der Mieter verpflichtet sich, die Gegenstände pfleglich zu behandeln und in einwandfreiem, gereinigten, sortiertem
Zustand vollständig zurückzugeben. Der Rückgabeschein stellt für den Kunden nur eine
vorläufige Rücknahmeerklärung dar. Der endgültige Bruch und Schwund wird nach
Sichtung sowie Überprüfung im Lager der TERK Eventmarketing festgestellt.
10.3 Die Mietgegenstände sind sortiert zurückzugeben. Ist die Sortierung nicht bzw.
unzureichend erfolgt, wird die vom Vermieter zur Sortierung aufgewendeter Arbeitszeit
mit Euro 22,50 zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer pro Arbeitsstunde
in Rechnung gestellt. Für nicht gesäuberte oder nicht gereinigte Mietsachen wird zuzüglich
zur Mietgebühr eine Reinigungsgebühr in Höhe von 50 % der Mietgebühr für einen
Kalendertag berechnet. Die Reinigung von Tischwäsche ist im Mietpreis enthalten. 

10.4 Für Fehlmengen, Bruch und Beschädigung, auch an den Transportbehältnissen, hat der
Mieter Schadenersatz in Höhe des Wiederbeschaffungspreises, sowie der Mietkosten bis
zur Ersatzbeschaffung durch den Vermieter zu leisten. Das gleiche gilt für bauliche
Veränderungen an den Mietsachen, an Teilen von diesen, soweit sie nicht vom Eigentümer
schriftlich genehmigt wurden. Für die dem Vermieter entstehende Zusatzschäden ist ebenfalls Schadenersatz zu leisten. Das Recht des Mieters, einen geringeren Schaden
nachzuweisen, bleibt unbenommen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter den
Untergang, die Beschädigung oder Beschlagnahme durch Dritte der Mietgegenstände
unverzüglich anzuzeigen.

10.5 Der Mieter ist ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht berechtigt, die Mietgegenstände an Dritte weiter- bzw. unterzuvermieten.
 

11. Schutzrecht
11.1 Alle im Zusammenhang mit den zu erbringenden Leistungen bei der Agentur bzw. ihren Mitarbeitern oder von ihr – auch im Namen des Kunden – beauftragten Dritten
entstehenden gewerblichen Schutz-rechte (Urheber- und Leistungsschutzrechte,
Markenrechte, wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz Patentrechte) verbleiben, sofern
nicht ausdrücklich anders vereinbart ist, ausschließlich bei der Agentur. Die Übertragung
von Nutzungs- und Verwertungsrechten bedarf der schriftlichen Vereinbarung und gilt stets
nur für die konkrete Veranstaltung. Änderungen von Konzepten, Entwürfen usw. dürfen
nur die Agentur oder von dieser ausdrücklich entsprechend beauftragte Personen vornehmen.

11.2 Der Kunde ist zur Nutzung der Konzepte, Entwürfe usw. der Agentur nur für die nach
dem Vertrag vorgesehenen eigenen Zwecke berechtigt, Vervielfältigungen sind nur mit
ausdrücklicher vorheriger Zustimmung der Agentur zulässig. Druckvorlagen, Arbeitsfilme
und Negative, die von der Agentur oder in ihrem Auftrag hergestellt werden, bleiben
Eigentum der Agentur, auch wenn sie dem Kunden berechnet werden.

11.3 Bezüglich der Ausführung von Aufträgen nach vom Kunden vorgegebenen Angaben oder Unterlagen übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass durch die Herstellung und
Lieferung der nach seinen Angaben und Unterlagen ausgeführten Leistungen
Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Die Agentur ist nicht verpflichtet nachzuprüfen,
ob die vom Kunden zur Leistungserbringung ausgehändigten Angaben oder Unterlagen
Schutzrechte Dritter verletzen oder verletzen können. Der Kunde ist verpflichtet, die
Agentur von allen etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter sofort freizustellen und für
alle Schäden, die aus der Verletzung von Schutzrechten erwachsen, aufzukommen und,
soweit verlangt, Vorschusszahlungen zu leisten.
11.4 Die Agentur ist berechtigt, die Veranstaltung aufzuzeichnen und die Aufzeichnungen
nebst Hintergrund-Informationen über das Projekt zum Zwecke der Dokumentation sowie
der Eigen-PR zu verwenden.
 

12. Aufbewahrung von Unterlagen
12.1 Die Agentur bewahrt die den Auftrag betreffenden Unterlagen für die Dauer von 6
Monaten auf. Bei Zurverfügungstellung von Originalvorlagen (Dias, Disketten usw.)
verpflichtet sich der Kunde, Duplikate herzustellen. Für Vorlagen des Kunden, die nicht
binnen eines Monats nach Beendigung des Auftrages zurückverlangt werden, übernimmt
die Agentur keine Haftung.
13. Zahlungsbedingungen
13.1 Die Agentur ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in
Rechnung zu stellen.
13.2 Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechnungszugang
sofort zur Zahlung fällig.

13.3 Darüber hinaus ist die Agentur berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse wie folgt zu verlangen:
  – 30% der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung
  – 30% der vereinbarten Vergütung bei Produktionsbeginn,
  – 30% der vereinbarten Vergütung bis 14 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag,
  – 10% des Preises bei Erhalt der Endabrechnung.

13.4 Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst.
13.5 Bei Zahlungsverzug nach Mahnung ist die Agentur berechtigt, unbeschadet
weitergehender Ansprüche, Verzugsschadensersatz in Höhe der üblichen
Mindestsollzinsen und Provisionen der Großbanken zu verlangen (mindestens jedoch 5% über dem jeweiligen Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank).

13.6 Die Agentur ist im Falle des Zahlungsverzuges nach Fristsetzung mit
Ablehnungsandrohung weiter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und
Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Für die Höhe des Schadensersatzes
gilt die Regelung unter Ziffer 7.3 dieser Bedingungen.
 

14 Aufrechung und Abtretung
14.1 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftiger festgestellten
Gegenforderungen aufrechnen.
14.2 Die Rechte des Kunden aus diesem Vertragsverhältnis sind nur mit vorheriger Zustimmung der Agentur übertragbar.
 

15 Datenschutz
Es wird darauf hingewiesen, dass die im Rahmen der Geschäfts-Beziehungen oder im
Zusammenhang mit diesen Personen bezogenen Daten, gleich ob sie von der Agentur
selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet
werden.
 

16 Erfüllungsort und Gerichtsstand
16.1 Erfüllung und Gerichtstand für sämtliche zwischen den Parteien sich aus dem
Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz der Agentur, soweit der Kunde
Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches

Sondervermögen ist.
16.2 Über das Vertragsverhältnis entscheidet deutsches Recht.
 

17 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird hiervon
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.